Geheimhaltungsvereinbarung

Diese Vereinbarung gilt ab dem   Tag des   2024, bis und zwischen:

Offenlegende Partei:                                    

Adresse:                                           

E-Mail-Adresse:                                      

Die erhaltende Seite:Yangzhou Wayeah International Trading Co., Ltd.

Adresse:Raum 816 und 818, Gongyuan-Gebäude, Nr. 56 westlich von WenchangStraße, Yangzhou, Jiangsu, Kinna.

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Diese Vereinbarung gilt für die Offenlegung bestimmter „vertraulicher“ Bedingungen durch die offenlegende Partei gegenüber der empfangenden Partei, wie z. B. Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsprozesse, Herstellungsprozesse, Geschäftspläne, Erfindungen, Technologien, Daten jeglicher Art, Fotos, Zeichnungen, Kundenlisten , Finanzberichte, Verkaufsdaten, geschützte Geschäftsinformationen jeglicher Art, Forschungs- oder Entwicklungsprojekte oder -ergebnisse, Tests oder alle nicht öffentlichen Informationen im Zusammenhang mit dem Geschäft, den Ideen oder Plänen einer Partei dieser Vereinbarung, die der anderen Partei in mitgeteilt werden in jeglicher Form oder mit jeglichen Mitteln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf schriftliche, maschinengeschriebene, magnetische oder mündliche Übertragungen, im Zusammenhang mit vom Kunden vorgeschlagenen Konzepten.Solche früheren, gegenwärtigen oder geplanten Offenlegungen gegenüber der empfangenden Partei werden im Folgenden als „geschützte Informationen“ der offenlegenden Partei bezeichnet.

1. In Bezug auf die von der offenlegenden Partei offengelegten Titeldaten stimmt die empfangende Partei hiermit zu:

(1) die Titeldaten streng vertraulich behandeln und alle Vorkehrungen treffen, um diese Titeldaten zu schützen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Maßnahmen, die die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Materialien ergreift);

(2) keine Titeldaten oder aus den Titeldaten abgeleitete Informationen an Dritte weiterzugeben;

(3) die geschützten Informationen zu keinem Zeitpunkt zu verwenden, außer zum Zweck der internen Bewertung der Beziehung zur offenlegenden Partei;

(4) Die Titeldaten nicht zu reproduzieren oder zurückzuentwickeln.Die empfangende Partei sorgt dafür, dass ihre Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer, die die Titeldaten erhalten oder Zugriff darauf haben, eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder eine ähnliche Vereinbarung abschließen, die im Wesentlichen dieser Vereinbarung ähnelt.

2. Ohne die Gewährung irgendwelcher Rechte oder Lizenzen erklärt sich die offenlegende Partei damit einverstanden, dass das Vorstehende nicht für Informationen nach 100 Jahren ab dem Datum der Offenlegung oder für Informationen gilt, über die die empfangende Partei nachweislich verfügt;

(1) der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich geworden sind oder werden (außer durch fehlerhafte Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei oder ihrer Mitglieder, Vertreter, Beratungseinheiten oder Mitarbeiter);

(2) Informationen, von denen schriftlich nachgewiesen werden kann, dass sie sich im Besitz der empfangenden Partei befanden oder dieser durch Nutzung bekannt waren, bevor die empfangende Partei die Informationen von der offenlegenden Partei erhalten hat, es sei denn, die empfangende Partei befindet sich in unrechtmäßigem Besitz davon die Information;

(3) Informationen, die ihm von einem Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden;

(4) Informationen, die von der empfangenden Partei ohne Nutzung der geschützten Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt wurden.Die empfangende Partei kann Informationen als Reaktion auf ein Gesetz oder einen Gerichtsbeschluss offenlegen, solange die empfangende Partei sorgfältige und angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Offenlegung auf ein Minimum zu beschränken, und der offenlegenden Partei die Möglichkeit gibt, eine Schutzanordnung zu beantragen.

3. Nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage der offenlegenden Partei muss die empfangende Partei jederzeit unverzüglich alle geschützten Informationen und Dokumente oder Medien, die solche geschützten Informationen enthalten, sowie einige oder alle Kopien oder Auszüge davon an die offenlegende Partei zurückgeben.Liegen die Titeldaten in einer Form vor, die nicht zurückgegeben werden kann, oder wurden sie kopiert oder in andere Materialien übertragen, werden sie vernichtet oder gelöscht.

4. Der Empfänger versteht, dass diese Vereinbarung.

(1) Erfordert keine Offenlegung geschützter Informationen;

(2) Erfordert nicht, dass die offenlegende Partei eine Transaktion eingeht oder eine Beziehung eingeht;

5. Die offenlegende Partei erkennt ferner an und stimmt zu, dass weder die offenlegende Partei noch einer ihrer Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Berater eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Vollständigkeit oder Richtigkeit der Titeldaten abgibt oder geben wird dem Empfänger oder seinen Beratern zur Verfügung gestellt werden und dass der Empfänger für seine eigene Bewertung der geänderten Titeldaten verantwortlich ist.

6. Das Versäumnis einer Partei, ihre Rechte aus der Grundvereinbarung zu irgendeinem Zeitpunkt und für einen bestimmten Zeitraum wahrzunehmen, darf nicht als Verzicht auf diese Rechte ausgelegt werden.Sollte ein Teil, eine Bestimmung oder eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Teile der Vereinbarung davon unberührt.Keine Partei darf ihre Rechte aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ohne Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen.Diese Vereinbarung darf aus keinem anderen Grund ohne vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien geändert werden.Sofern eine hierin enthaltene Zusicherung oder Gewährleistung nicht betrügerisch ist, enthält diese Vereinbarung die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle vorherigen Zusicherungen, Schriften, Verhandlungen oder Absprachen in Bezug darauf.

7. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Standorts der offenlegenden Partei (oder, wenn die offenlegende Partei in mehr als einem Land ansässig ist, des Standorts ihres Hauptsitzes) (das „Gebiet“).Die Parteien vereinbaren, Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, den nicht ausschließlichen Gerichten des Territoriums vorzulegen.

8. Die Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsverpflichtungen von Yangzhou Wayeah International Trading Co., Ltd. in Bezug auf diese Informationen gelten ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung auf unbestimmte Zeit fort.Die Verpflichtungen von Yangzhou Wayeah International Trading Co., Ltd. in Bezug auf diese Informationen gelten weltweit.

ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am oben genannten Datum unterzeichnet:

Offenlegende Partei:                                      

Vertreter (Unterschrift):                                               

Datum:                      

Die erhaltende Seite:Yangzhou Wayeah Internationale Trading Co., Ltd.   

 

Vertreter (Unterschrift):                              

Titel: Direktor von Plushies4u.com

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